Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, Schüler und Freiberufler.
Ihr Arbeitsalltag oder Arbeitsvertrag hält in dieser Berufsgruppe oft Besonderheiten bereit. Daher müssen Sie bei der Absicherung der Arbeitskraft auf spezielle Details achten!
— Beamte —
Ob eine erhöhtes Gesundheitsrisiko oder eine Anwartschaft, der Beamtenstatus ist immer eine Besonderheit zu anderen Anstellungsverhältnissen. In einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen daher spezielle Klauseln hinzu.
Einen Sonderstatus genießen die Beamten unter allen Arbeitnehmergruppen. Dieser stellt sich in den Dienst des Staates und bekommt dafür ein lebenslanges Einkommen garantiert - jedoch nur Beamte auf Lebenszeit. Aber dieses in den Anfangsjahren nur in eingeschränkter Höhe. In Abhängigkeit von der bisherigen Dienstzeit ist davon auszugehen, dass in den ersten 15 Jahren lediglich die Mindestversorgung gezahlt wird. Beamte auf Widerruf (z.B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe erhalten in den ersten 5 Jahren ihrer Laufbahn keine Leistung! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Da Beamte nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig werden, wird hier eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt. Diese wird bei weitem nicht von allen Versicherern angeboten. Darüber hinaus wird der Beamte oft überdurchschnittlich hochen Gesundheitsrisiken oder Verunfallungsgefahren ausgesetzt, wie zum Beispiel Beamte im Polizeieinsatz oder bei der Brandbekämpfung, um nur einige zu nennen.
— Schüler & Studenten —
Ihr junges Alter ist ein Privileg! Es öffnet Ihnen die Türen für einen vollständigen und allumfassenden Berufsunfähigkeitsschutz. Nutzen Sie diesen Vorteil, bevor er zuspät ist!
Die Notwendigkeit bei Schülern eine Arbeitskraftabsicherung zu nutzen, liegt vorsorglich darin ihre zukünftige Arbeitskraft vor finanziellen Einbußen zu schützen. Auch wenn sie noch nicht am aktiven Arbeitsprozess teilnehmen, damit die Zukunft nicht schon zu Ende ist, bevor sie richtig beginnt.
Die gesetzliche Renten muss man sich erarbeiten. Das heißt, das Schüler, Studenten und Berufseinsteiger bei Ausfall der Arbeitskraft leer ausgehen. Ein Anspruch ensteht erst, wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sind und insgesamt 60 Beitragsmonate mit Pflichtbeiträgen belegt sind.
Ein klarer Vorteil für eine Absicherung gegen einen Berufsunfähigkeit liegt in der Unveränderbarkeit des Vertrages. Das heißt im Klartext: Der monatliche Versicherungsbeitrag bleibt mit zunehmendem Alter und steigendem Risiko gleich (außer bei Dynamik). Beispiel: Ein Kaufmannslehrling wechselt in die Tätigkeit des Dachdeckers. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die beim Abschluss ausgeübte Tätigkeit und kann nicht im nachhinein vom Versicherer verändert werden. Somit könnten Sie im höheren Alter mit hohem Unfall/Gesundheitsrisiko, von einem niedrigen Beitrag bei vollem Schutz profitieren!
Die Vorteile früher anzufangen, liegen auf der Hand:
- meist ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren besser als später. Daher sollten Sie so früh wie nur möglich anfangen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, für Ihre Chance einer allumfassenden Vorsorge
- Der Versicherer entscheidet wen er annimmt, demnach ist ein junges Alter für den Versicherungsnehmer der größt mögliche Vorteil, um einen Rundum-Schutz zu erhalten, bevor die Weh-wehchen einsetzen
- Nahezu alle Vorsorgeprodukte kalkulieren mit Ihrem Eintrittsbeginn. Je länger dieser hinausgezögert wird, desto tiefer müssen Sie später in die Tasche greifen.
- Früher Schutz ist immer BESSER - vor bestimmten Krankheiten oder Unfällen ist niemand gefeit
- Schützen Sie Ihre Zukunft, damit es überhaupt zum schicken Auto, den jährlichen Urlauben und dem finanziell gesicherten Familienleben kommen kann
Schüler sollten bei der Bemessung der Rentenhöhe im Versicherungsfall mindestens 1000€ im Monat erreichen. Einige Versicherer bieten auch sogenannte Startertarife an. In diesen ist der Anfangsbeitrag niedriger und steigt dynamisch an. Diese Dynamik garantiert eine Absicherung mit steigenden Leistungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Eine Leistungsdynamik mit festgelegter garantierter Rentenhöhe ist ebenfalls eine mögliche Vertragsart.
— Selbstständige, Freiberufler und Künstler —
Bei diesen Berufsgruppen muss auf einen speziellen Punkt in den gewählten Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung besonderes Augenmerk gelegt werden: Umorganisation im Leistungsfall. Hier prüfen Versicherer eine mögliche (auch zumutbare) Umorganisation des Betriebes, der Kanzlei oder der Praxis, um eben eine Leistung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente zu umgehen. In solchen Fällen gibt es bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel wirtschaftliche Angemessenheit. Diese Voraussetzungen sind bereits durch BGH-Rechtsprechungen definiert, lassen aber - wie so oft - verschiedene Auslegungen zu.