Anspruch auf Leistungen

Wann tritt der Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit ein und wer hat Anspruch?


Wenn Sie einen Leistungsanspruch auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erheben, lösen Sie eine Lawine aus. Doch zuerst wird geprüft um welche Form es sich in Ihrem Fall handelt. Denn zwischen einer Berufsunfähigkeit und einem Arbeitskraftverlust gibt es feine unterschiede. Kleinlichst genau wird darauf hin geprüft, ob und wo Ihr Bedarf besteht. Andererseits dürfen Sie dabei keine leichtfertige Angabe machen, denn Sie brandmarken sich. Daher sollten Sie vorab folgendes wissen, da Sie sich für Ihren Versicherer gläsern machen!

HINWEIS: Wenn Sie vorübergehend nicht mehr in der Lage sind aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf auszuüben, spricht man von einer Arbeitsunfähigkeit. Hierfür erhalten Sie vom Arzt eine Krankschreibung/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, weil die weitere Ausübung Ihrer Berufstätigkeit Ihren Genesungsprozess gefährden könnte. Jedoch besteht bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Aussicht auf Besserung.
Von der Berufsunfähigkeit spricht man, wenn Sie voraussichtlich dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Der Leistungsfall tritt ein, wenn Sie 6 Monate am Stück oder regelmäßig nicht am Arbeitsleben teilnehmen können. Dies müssen Sie nachweislich mit einer Krankschreibung belegen. Wenn Sie demnach aufgrund Ihrer Erkrankung mit mindestens 50% vorübergehend oder dauerhaft an der Ausübung Ihrer Tätigkeit verhindert sind, können Sie Ihren Anspruch geltend machen. Sobald Sie aber bei Ihrem Versicherer einen Antrag stellen, lösen Sie eine Lawine aus. In der Regel erhalten Sie als Antragsteller daraufhin einen recht umfangreichen Fragebogen - auch Leistungsantrag genannt. Bei der Bearbeitung müssen Sie auf eine sehr genaue Begründung Ihres Falles achten! Hierfür gibt es Dienstleister, die sich auf diese Anträge spezialisiert haben. Gutachten, Arzt-Fragebögen und Krankenkassen-Auskünfte sind nur einige Unterlagen die anschließend auf Sie zukommen.

Der Entscheid des Versicherers über die Zusage einer Versicherungsleistung hängt im wesentlichen davon ab, was im Vertrag geregelt wurde. Dabei gibt es einige Dinge auf die Sie im Kleingedruckten unbedingt achten sollten. Mehr dazu erfahren Sie später oder klicken Sie hier! Doch der Schutz lohnt sich und der Aufwand ist gerechtfertigt oder können Sie Ihren Lebensstil aufrecht erhalten, wenn Ihr Einkommen weg fällt?


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung fängt Sie auf!

Die Arbeitskraftabsicherung ist bereits bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich, die länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt gerade einmal 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Einkommensverlust lässt sich, abhängig vom Einkommen, oftmals ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längeren Ausfall kann eine Krankentagegeldabsicherung bereits für wenige Euro diese Lücke schließen. Bei Gutverdienern, die mit ihrem Einkommen die sog. Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 54.450 € (Wert für 2019) übersteigen, vergrößert sich die Lücke mit jedem Euro, der über dieser Grenze verdient wird. Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

Krankheit durch Leistungsdruck
finanzielle Einbußen drohen bei Arbeitskraftverlust

Einbußen drohen

  • Einkommenseinbußen ab dem 43. Krankheitstag
  • nur 70% Krankengeld vom Bruttoeinkommen
  • abzüglich Sozialversicherungsbeiträge
  • besondere Achtsamkeit von Gutverdiener 

 

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind bereits erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen über 280.000 neue Fälle hinzu. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welche beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jede angebotene Stelle annehmen, egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente - das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens - gibt es nur, wenn der Erkrankte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

berufsunfähig durch depression
berufsunfähig durch Depression

Achtung!

  • bereits 2.000.000 Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeiten in Deutschland
  • jährlich 280.000 neue Fälle
  • stark reduzierte Erwerbsminderungsrente droht

 

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung faktisch auf der Hand liegt, wie beispielsweise im Handwerk bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Aber nicht nur die, wer viel im Büro am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario, in dem seine Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen von Herz- und Kreislauf, der Muskulatur oder des Skelettes. Hierbei sind die Ursachen mit 18,4% der BU-Fälle auf den Bewegungsapparates zurück zuführen. Männer führen diese Statistik mit 20,9% an und Frauen sind mit 14,4% betroffen. Psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser einer Berufsunfähigkeit. Sie führen mit 29% zu allen Invalidisierungsfällen. Dabei sind Frauen mit 35,4% und Männer mit 25% betroffen. Krebs ist die dritt häufigste Ursache mit 18%, wobei Frauen dieses mal mit 23% stärker betroffen sind als Männer mit 14,8%.

oft unterschätzt

  • jeder 4. Arbeitnehmer ist frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert
  • psychische Erkrankungen steigen zunehmend
  • Dachdecker & Fliesenleger gefährlichste Berufe
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Sportunfälle bei Männern doppelt so hoch wie bei Frauen