Die Berufsunfähigkeitsversicherung - der Königsweg der Absicherung
Die sog. Verbraucherschützer sind sich einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein muss für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt, also auch für SIE! Nehmen Sie sich daher die Zeit für Ihre eigene Vorsorge, damit Ihr Haus und das Auto in der Versicherungsfrage nicht vor Ihrer kostbaren Gesundheit steht!
Wir von der Mare Finanz GmbH empfehlen Ihnen den Leistungszeitraum der Berufsunfähigkeitsversicherung im optimalen Fall bis zum aktuellen Renteneintrittsalter von 67 Jahre abzuschließen. Dabei sollte die Rentenhöhe Ihr persönliches Existenzminimum abdecken. Folglich die Höhe haben, die Ihren aktuellen Lebensstandard oder Ihren aktuellen Status sichert. Für eine Mindestversorgung empfehlen wir Ihnen nicht weniger als 1000€ zu ermessen. Vergessen Sie dabei auf keinen Fall, bei Abschluss der Versicherung für die Berufsunfähigkeit, Ihre Altersvorsorge mit einzubeziehen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer guten Absicherung Ihrer Arbeitskraft, in die Rentenfalle zu rutschen. Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen daher bei Ihrer Rentenhöhe berücksichtigt werden.
wichtiges für Sie zusammengefasst
- Absicherung bis zum Renteneintrittsalter (67 Jahre)
- Rentenhöhe muss Existenzminimum decken
- mindestens 1000€ Rentenhöhe pro Monat
- Beiträge der Altersvorsorge mit einbeziehen
Zudem sollten Sie wissen, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist, und dass Ihnen Kosten für Pflege- und Krankenversicherung anfallen! Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50% und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben können - unabhängig davon, ob Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt wurden.
Es gibt auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung umgehen, durch eine sogenannte Gelbe-Schein-Regelung. Sie besagt, dass Ihnen bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird. Nachweisen müssen Sie dies durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen. Doch auch hier gibt es verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die genau betrachtet werden müssen. Dazu bieten Ihnen immer mehr Versicherer sehr gute ergänzende Pflegezusatzabsicherungen zur Berufsunfähigkeit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen, erhalten Sie zwar die Rente ausbezahlt, jedoch lediglich bis zum Vertragsende, zumeist bis zum Renteneintrittsalter, dem 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden. Achten Sie in jedem Fall auf eine entsprechende Dynamik! Sowohl während der Phase der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollten Sie eine Dynamik vereinbaren, um der Inflation entgegen zu wirken. Auch steigt mit zunehmenden Alter Ihr Lebensanspruch und das daraus resultierende Existenzminimum.
zusätzliches zu beachten!
- Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht Steuerfrei
- volle Leistung ab 50% Einschränkung im aktuellen Job
- zusätzliche Pflegeversicherungen
- Dynamik vereinbaren
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, ob durch Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Unfälle oder Krebs und andere bösartige Geschwülste/ Tumore. Extrem angestiegen ist die Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Für knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-Out die Ursache, Tendenz stark steigend. Diese Tatsache beweist, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohes Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.
Vertragsklauseln beachten!
- Verzicht auf "abstrakte Verweisung": es kann Ihnen nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden
- Sechs Monats-Prognose: Anspruch auf Leistung besteht, wenn Ihnen ein Arzt für mindestens sechs Monate Berufsunfähigkeit prognostiziert
- Wegzug ins Ausland: Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben
- Nachversicherungsgarantien: Gesundheitsprüfung entfällt bei Antrag auf Erhöhung von BU-Rente bei Anlässen wie Heirat, Geburt, Adoption, Immobilienerwerb, Karrieresprung
- Infektionsklausel: für Medizinische Berufe (individuelle/ persönliche Regelung)
- Dienstunfähigkeitsklausel: für Beamte (individuelle/ persönliche Regelung)